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Darlehen an Gesellschafter

Ein Darlehen an den Gesellschafter, das nicht wesentlich von banküblichen Konditionen abweicht, führt nicht zu einer verdeckten Gewinnausschüttung.

Gewährt eine GmbH, die ständig erheblichen Bedarf an kurz- und mittelfristigen Anlagemöglichkeiten für ihre flüssigen Mittel hat, ihrem beherrschenden Gesellschafter ein abgesichertes Darlehen in Höhe eines zur Aufrechterhaltung ihrer eigentlichen unternehmerischen Tätigkeit offensichtlich nicht benötigten Teils ihrer flüssigen Mittel, zu einem um 0,7 % über der banküblichen Verzinsung entsprechender Festgeldanlagen liegenden Zinssatz, so liegt keine zum Nachteil der Gesellschaft unangemessen niedrige Verzinsung und somit keine verdeckte Gewinnausschüttung an den Gesellschafter vor.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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