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Fehlgeschlagener Erwerb einer GmbH-Beteiligung

Aufwendungen für den fehlgeschlagenen Erwerb einer GmbH-Beteiligung sind weder Werbungskosten noch Betriebsausgaben.

Aufwendungen zum fehlgeschlagenen Erwerb einer Gesellschaftsbeteiligung sind weder als Werbungskosten bei den Einkünften aus Kapitalvermögen noch als Betriebsausgaben oder Anschaffungskosten bei den Einkünften aus Gewerbebetrieb zu berücksichtigen. Werbungskosten bei Kapitaleinkünften sind nur Aufwendungen, die im Zusammenhang mit der Nutzungsüberlassung von Kapital stehen, nicht jedoch Vermögenssubstanzverluste. Betriebsausgaben sind Aufwendungen, die durch den Betrieb veranlasst sind, was hier ebenfalls nicht gegeben ist.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

Tel.: 0208 – 970 70
Fax: 0208 – 970 71 37

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