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Wegfall des Werkstudentenstatus rechtfertigt keine Kündigung

Der Werkstudentenstatus ist kein Eignungsmerkmal und daher auch kein Grund für die Kündigung oder Befristung eines Arbeitsvertrags.

Verliert ein Arbeitnehmer sein Werkstudentenprivileg, darf ihm nicht personenbedingt gekündigt werden. Für das Bundesarbeitsgericht ist die Versicherungsfreiheit kein Eignungsmerkmal eines Arbeitnehmers. Entsprechend ist eine allein darauf gestützte Kündigung bereits von vornherein sozial ungerechtfertigt und unwirksam. Ebenso ist eine im Arbeitsvertrag vorgesehene Klausel, wonach das Arbeitsverhältnis nur für die Dauer des Werkstudentenprivilegs besteht, unwirksam.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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