Aktuelles
Verlustverrechnungsbeschränkung gilt nicht für Existenzgründer
Die Verlustverrechnungsbeschränkung, die für Steuersparmodelle geschaffen wurde, gilt ausdrücklich nicht für Anlaufverluste von Existenzgründern.
Das Bundesfinanzministerium hat darauf hingewiesen, dass die neue Verlustverrechnungsbeschränkung nur für negative Einkünfte aus Steuerstundungsmodellen gilt, jedoch keine Anwendung auf Anlaufverluste von Existenz- und Firmengründern findet.
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
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159
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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97
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Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
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Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland
Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz
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des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen
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