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Beiträge zur Berufshaftpflicht eines angestellten Anwalts

Vom Arbeitgeber übernommene Beiträge für eine Berufshaftpflichtversicherung können Arbeitslohn sein.

Wenn ein Arbeitgeber ohne überwiegendes betriebliches Interesse die Beiträge für die Versicherung eines Arbeitnehmers übernimmt, liegt steuerpflichtiger Arbeitslohn vor. Dazu gehören nach einer Entscheidung des Bundesfinanzhofs auch die Beiträge für eine Berufshaftpflichtversicherung eines angestellten Rechtsanwalts, die deren Arbeitgeber übernimmt. Der Abschluss der Haftpflichtversicherung ist vom Gesetzgeber vorgeschrieben und dient daher primär dem Anwalt selbst. Der angestellte Anwalt muss daher die anfallenden Beiträge als Einnahmen aus nichtselbstständiger Tätigkeit versteuern, kann aber umgekehrt einen Werbungskostenabzug geltend machen.


Kontakt und Impressum

Sie haben Fragen oder wünschen weitere Informationen? Gerne können Sie uns sämtliche Anliegen über das Kontaktformular mitteilen und wir werden uns umgehend bei Ihnen melden.

Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



Design und Entwicklung:
dsa Marketing AG
Im Lipperfeld 22a-24
46047 Oberhausen

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Fax: 0208 – 970 71 37

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