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Steuererklärung nicht per Diskette

Die Abgabe einer Steuererklärung auf Diskette erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben und ist damit unzulässig.

Dass die Finanzverwaltung inzwischen zur Verwendung elektronischer Medien neigt, und deren Nutzung zum Beispiel für Voranmeldungen bisweilen sogar vorschreibt, bedeutet nicht, dass jedes elektronische Medium für eine Steuererklärung auch zulässig ist. Die Abgabe der Steuererklärung auf Diskette jedenfalls ist kein zulässiger Weg zur Erfüllung der Erklärungspflicht, entschied das Finanzgericht Saarland.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

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