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Steuererklärung nicht per Diskette
Die Abgabe einer Steuererklärung auf Diskette erfüllt nicht die gesetzlichen Vorgaben und ist damit unzulässig.
Dass die Finanzverwaltung inzwischen zur Verwendung elektronischer Medien neigt, und deren Nutzung zum Beispiel für Voranmeldungen bisweilen sogar vorschreibt, bedeutet nicht, dass jedes elektronische Medium für eine Steuererklärung auch zulässig ist. Die Abgabe der Steuererklärung auf Diskette jedenfalls ist kein zulässiger Weg zur Erfüllung der Erklärungspflicht, entschied das Finanzgericht Saarland.
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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei
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Inhaber: Walter Stadelmeyer
Umsatzsteuer-ID: DE 233881343
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