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Verbilligte Überlassung von Arbeitskleidung

Erfolgt die verbilligte Überlassung von Arbeitskleidung aufgrund betrieblicher Erfordernisse, dann beschränkt sich die Umsatzsteuerpflicht auf den von den Mitarbeitern getragenen Anteil.

Normalerweise wäre die verbilligte Überlassung von Arbeitskleidung mindestens in Höhe der Selbstkosten des Unternehmens umsatzsteuerpflichtig. Das gilt jedoch nicht, wenn die Überlassung durch betriebliche Erfordernisse bedingt ist. Umsatzsteuerpflichtig ist dann nur der Betrag, den die Arbeitnehmer bezahlen müssen. Hier ging es um einen Metzgereibetrieb, der den Mitarbeitern Kittel und Jacken mit eingesticktem Firmenlogo bereitstellte. Die Arbeitskleidung musste aber aus hygienischen Gründen im Betrieb aufbewahrt werden.


Kontakt und Impressum

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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

Es besteht keine Bereitschaft oder Verpflichtung an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle im Sinne des § 2 des Verbraucherstreitbeilegungsgesetz (VSBG) teilzunehmen



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