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Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer

Im Zuge der allgemeinen Erhöhung des Rentenalters sind auch Rückstellungen für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer abhängig vom Geburtsjahr neu zu berechnen.

Als eine der Folgen der "Rente mit 67" ist bei der Berechnung der Rückstellungen für Pensionszusagen an beherrschende Gesellschafter-Geschäftsführer eine jahrgangsabhängige Staffelung vorgesehen. Geburtsjahrgänge bis 1952 können weiter mit dem Endalter 65 Jahre berechnet werden, für die Jahrgänge von 1953 bis 1961 gilt ein Endalter von 66 Jahren und für die noch Jüngeren ein Endalter von 67 Jahren. Für Schwerbehinderte gelten jeweils wie bisher um 5 Jahre niedrigere Altersgrenzen.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
90491 Nürnberg

Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

Haftpflichtversicherer: HDI-Gerling

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