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Zuschuss auch für Existenzgründung im Ausland

Solange der Existenzgründer seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält, hat er auch für eine Betriebsgründung im Ausland Anspruch auf den Existenzgründerzuschuss.

Ein Arbeitsloser, der sich selbstständig macht, kann bei der Bundesagentur für Arbeit den Existenzgründerzuschuss beantragen. Dieser Anspruch besteht auch, wenn die neue Tätigkeit im Ausland stattfindet. Einzige Voraussetzung ist, dass der Antragsteller weiter seinen Wohnsitz in Deutschland beibehält. Mit dieser Entscheidung des Bundessozialgerichts erhält nun ein arbeitsloser Jurist aus dem Saarland den Zuschuss für seine neue Kanzlei in Luxemburg.


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Walter Stadelmeyer
Steuer- und Rechtsanwaltskanzlei

Oedenberger Str. 159
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Tel.: 09 11 / 91 97 10
Fax: 09 11 / 91 97 19
E-Mail: mail@stadelmeyer.de

Rechtsform: Einzelunternehmen
Inhaber: Walter Stadelmeyer

Umsatzsteuer-ID: DE 233881343

Kammer: Rechtsanwaltskammer Nürnberg
Steuerberaterkammer Nürnberg
Berufsbezeichnung: Rechtsanwalt - Steuerberater jeweils Deutschland

Bundesrechtsanwaltsordnung und Steuerberatungsgesetz

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